Frauenanteil im Landtag

Im neuen baden-württembergischen Landtag ist der Frauenanteil zwar gestiegen: zwischen 2011 und 2016 lag er bei knapp 20 Prozent, jetzt liegt er bei knapp 25 Prozent. Doch Frauen bilden immer noch eindeutig eine Minderheit.

Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Fraktionen: während in der Grünen-Fraktion die Anteile fast ausgeglichen sind (Frauenanteil: 47 Prozent: 22 von 47 Abgeordneten sind weiblich), ist in den anderen Fraktionen nicht einmal jede fünfte Angeordnete weiblich. In der CDU liegt der Frauenanteil bei 17 Prozent (7 von 42 Abgeordneten), in der SPD bei 11 Prozent (2 von 19 Abgeordneten), in der FDP bei 8 Prozent (1 von 12 Abgeordneten) und bei der AfD bei 13 Prozent (3 von 23 Abgeordneten).

Der Frauenanteil bei den Kandidat*innen der einzelnen Parteien: Bei den Grünen war er mit knapp 46 Prozent am höchsten, es folgt die SPD mit 26 Prozent, CDU und FDP liegen gleichauf mit 21 Prozent, bei der AfD waren nur 10 Prozent der Kandidaten weiblich.

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Reform des Wahlrechts für mehr Frauen im Landtag?

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, wo Wähler/-innen bei Landtagswahlen nur eine Stimme haben. Sie können damit nicht (wie bei Bundestagswahlen)  zusätzlich für eine Liste stimmen oder (wie bei Kommunalwahlen) durch Kumulieren und Panaschieren eigene Schwerpunkte setzen. Im Koalitionsvertrag 2011 hatte die grün-rote Landesregierung zugesagt, zu überprüfen, wie das Landtagswahlrecht geschlechtergerecht gestaltet werden kann. In der vergangenen Wahlperiode (2011 bis 2016) haben die Abgeordneten die Chance zur Einführung eines neuen Wahlrechts jedoch nicht genutzt.

Die Wahlrechtsforschung belegt, dass Frauen über Listenverfahren größere Chancen haben, ein politisches Mandat zu erringen. Bestimmen dagegen wie in Baden-Württemberg ausschließlich Parteiversammlungen in den Wahlkreisen über Kandidatinnen und Kandidaten, sind meist (bekannte) Männer gegenüber (weniger bekannten) Frauen im Vorteil. Die erklärte Absicht der Parteien, mehr Frauen in Mandate zu bringen, scheitert oft in der Praxis.

Organisationen wie der Landesfrauenrat fordern seit Jahren eine Reform des Landtagswahlrechts. Ziel einer Gesetzesänderung ist, bereits bei der Nominierung einen Mindestanteil an Kandidatinnen verbindlich vorzuschreiben. Zudem soll das bestehende Wahlrecht um ein Listenverfahren ergänzt werden. Dabei ist gesetzlich klar zu regeln, dass die Parteien ihre Listen paritätisch und abwechselnd mit Frauen und Männern besetzen. Als erfolgreiches Beispiel gilt das französische Parité-Gesetz.

Die Forderung nach einer verbindlichen paritätischen Besetzung der Listen bezieht sich auch auf die Kommunalwahlen. Die in der aktuellen Wahlperiode durchgesetzte Soll-Bestimmung zur paritätischen Besetzung der Kandidaturlisten reiche nach Ansicht des Landesfrauenrates nicht aus.

(Dieser Abschnitt wurde übernommen aus der Publikation "Checkheft Chancengleichheit", das die Landeszentrale für politische Bildung und der Landesfrauenrat BW vor der Landtagswahl gemeinsam erstellt haben.

Zur Erklärung: im Kommunalwahlgesetz von Baden-Württemberg heißt es: "Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlags berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen Männer und Frauen abwechselnd berücksichtigt werden. Die Beachtung der Sätze 1 und 2 ist nicht Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags." (Kommunalwahlgesetz BW, Paragraph 9, Punkt 6)

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