Debattenkultur im Wandel

Zwischen Parteidisziplin, Zwischenrufen und Eklats, in: Bürger & Staat 4/2020

Der Ton ist rauer geworden im Landtag von Baden-Württemberg. Neben einer hohen Zahl von Ordnungsrufen kam es in der gegenwärtigen Legislaturperiode zu vier Sitzungsausschlüssen, die sich auf AfD- bzw. ehemalige AfD-Parlamentarier bezogen. Das Parlament scheint für die AfD eine Art Bühne zu sein, um sich demonstrativ und provokativ von den etablierten Parteien abzugrenzen. Mit Zwischenrufen und Zwischenreaktionen grenzt sich die AfD von anderen Parteien ab und wird im Gegenzug von den anderen Fraktionen mit denselben rhetorischen Mitteln in parlamentarischen Debatten isoliert.

Catharina Vögele erörtert die zentralen Ergebnisse einer Studie, die auf zwei quantitativen Inhaltsanalysen beruht. Der Fokus der Studie lag darauf, wie Zwischenrufe und andere Zwischenreaktionen wie Beifall, Lachen oder Heiterkeit von den Fraktionen im Landtag eingesetzt wurden. Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass die Frontenbildung zwischen der AfD und den anderen Parteien zugenommen hat. Diese neue Konfliktlinie trägt zur Polarisierung im Parlament und zu einer Emotionalisierung der Plenumsdebatten bei.

Artikel als PDF zum Download


Autorin: Dr. Catharina Vögele ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kommunikationswissenschaft der Universität Hohenheim. Ihre Forschungsschwerpunkte sind politische Kommunikation und Sportkommunikation.

Der Ton im Landtag ist rauer geworden

Einleitung

Zwanzig Ordnungsrufe hat das Landtagspräsidium in der aktuellen 16. Legislaturperiode (2016–2021) im baden-württembergischen Landtag bis Anfang Juni 2020 bereits erteilt. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt bereits zwanzigmal einzelne Mitglieder im Parlament durch die Sitzungsleitung aufgrund ihrer Zwischenrufe, Beleidigungen oder anderen Störungen verwarnt wurden. In der vorherigen 15. Legislaturperiode (2011–2016) gab es im Vergleich hierzu keinen einzigen Ordnungsruf.

Diese Entwicklung zeigt, dass sich in der aktuellen Legislaturperiode so einiges im Parlament in Stuttgart verändert hat. Außer einem Ordnungsruf für einen Abgeordneten der Grünen gehen die restlichen 19 Verwarnungen auf das Konto von Parlamentariern der AfD oder von Abgeordneten, die ursprünglich als Mitglieder der AfD-Fraktion in den Landtag eingezogen sind, aber mittlerweile fraktionslos sind.

Stefan Räpple (AfD) beispielsweise erhielt einen Ordnungsruf, da er andere Mitglieder des Landtages als "Volksverräter" bezeichnet hatte. Daniel Rottmann (AfD) rief Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) während eines Vortrags "Sie sind ein Antisemit" zu und bekam hierfür einen Ordnungsruf. Heinrich Fiechtner (fraktionslos) wurde verwarnt, da er Andrea Lindlohr (Grüne) während einer Rede zurief, sie rede wie Joseph Goebbels.

Neben der hohen Anzahl an Ordnungsrufen kam es in der aktuellen Legislaturperiode zusätzlich zu vier Sitzungsausschlüssen von Abgeordneten, die sich ausschließlich auf AfD- bzw. ehemalige AfD-Parlamentarier bezogen. Diese Ausschlüsse sorgten für große mediale Aufmerksamkeit, da dreimal sogar die Polizei gerufen werden musste, da sich die entsprechenden Mitglieder des Parlaments weigerten, den Plenarsaal zu verlassen. Diese Beispiele veranschaulichen, dass sich die Streit- und Debattenkultur im baden-württembergischen Landtag in der aktuellen Legislaturperiode gewandelt hat und rauer geworden ist als in den vorherigen Perioden.

Verändertes Klima im Parlament

Durch den Einzug der AfD in den Landtag nach der Landtagswahl im März 2016 hat sich laut Aussagen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern das Klima im Parlament verändert. Muhterem Aras, Präsidentin des baden-württembergischen Landtags, äußerte sich im September 2017 beispielsweise folgendermaßen zur Streitkultur im Parlament: "Die AfD-Fraktion bewegt sich mit ihren Debattenbeiträgen häufig an der Grenze zum Tabu. Das führt zu Provokationen, und bedauerlicherweise steigen die anderen Fraktionen in der Regel darauf ein. Dadurch ist eine Streitkultur im Landtag entstanden, die der Würde des Parlaments nicht förderlich ist. Ich bin unbedingt dafür, dass Debatten im Parlament lebhaft sein sollen. Kontroverse Diskussionen gehören selbstverständlich dazu. Aber der Umgang mit dem politischen Gegner muss immer von Fairness und Respekt geprägt sein. Das ist eine große Herausforderung für uns alle" (Quelle: Stuttgarter Nachrichten).

Die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Nicole Razavi, sagte in einer Rede im Parlament am 9. März 2017: "Die Debattenkultur in diesem Haus — das betone ich an dieser Stelle ganz besonders — hat sich in den letzten Monaten bedauerlicherweise grundlegend gewandelt" (Quelle: Landtag Baden-Württemberg).

Parlament als Bühne

Diese Veränderungen sind nicht nur im Landtag in Stuttgart, sondern auch in den Landesparlamenten in anderen Bundesländern zu beobachten. Insgesamt ist ein aggressives und provozierendes Auftreten der AfD-Fraktionen in den Parlamenten zu erkennen, was sich unter anderem in der Anzahl der Ordnungsrufe widerspiegelt, die seit Mitgliedschaft der AfD in den Parlamenten angestiegen ist.

Innerhalb des baden-württembergischen Landtags ist eine Frontenbildung zwischen der AfD und den anderen Fraktionen zu erkennen. So werden Initiativen der AfD von den anderen Fraktionen unterbunden und ihr Verhalten im Parlament scharf kritisiert. Der AfD wurde beispielsweise vorgeworfen, durch die Spaltung ihrer Fraktion sowie das intensive Nutzen des Instruments der Kleinen Anfrage Steuermittel zu verschwenden.

Das Parlament scheint folglich für die AfD eine Art Bühne zu sein, "um sich demonstrativ als radikale Opposition gegenüber der Landesregierung und den Parlamentsparteien zu positionieren" (Hensel 2017, S. 72). Hierbei steht für sie weniger die Kontrolle der Regierungsparteien im Fokus als vielmehr eine deutliche Abgrenzung von den etablierten Parteien, die sie durch provokante, Tabu brechende und damit Aufmerksamkeit erzeugende Aktionen untermauert.

Studie zur Debattenkultur

Aufgrund dieser vermuteten Veränderungen in der Diskussionskultur im Landtag haben wir uns in einer Studie die Frage gestellt, ob der Einzug der AfD in den baden-württembergischen Landtag zu einer beobachtbaren Veränderung des Verhaltens der Fraktionen im Plenum geführt hat (Vögele/Thoms 2019). Hierbei lag der Fokus darauf, wie Zwischenrufe und andere Zwischenreaktionen im Parlament wie Beifall, Lachen oder Heiterkeit von den Fraktionen im Stuttgarter Landtag eingesetzt wurden.

Bevor wir auf die zentralen Ergebnisse unserer Studie eingehen, soll zunächst erklärt werden, was Zwischenrufe und andere Zwischenreaktionen genau sind, wofür sie von Parlamentarierinnen und Parlamentariern eingesetzt werden und wie sie die Debattenkultur in einem Parlament prägen können.

Nach oben

Zwischenrufe und Zwischenreaktionen als Debattenbeiträge im Parlament

Parlamente als Diskussionsforen

Politische Debatten sind öffentliche Streitgespräche. In Debatten diskutieren "mehrere Redner/-innen miteinander nach festgelegten Regeln. Sie tauschen Argumente und Gegenargumente zu einer Frage oder einem bestimmten Thema aus. Und oft wird nach einer Debatte abgestimmt. Jeder Redner will die Zuhörenden von seinen Argumenten überzeugen" (Schneider/Toyka-Seid 2020, S. 1).

Auch in Parlamenten, den Diskussionsforen der Repräsentantinnen und Repräsentanten der Bevölkerung, haben politische Debatten natürlich ihren Platz. Hierbei ist jedoch besonders, dass die Frage, wer wann Rederecht hat, von der Geschäftsordnung des Parlaments sehr klar und deutlich geregelt wird: Im Normalfall darf nur derjenige oder diejenige sprechen, der oder die von der Parlamentspräsidentin bzw. dem Parlamentspräsidenten das Wort erteilt bekommen hat.

In der parlamentarischen Praxis jedoch haben sich Instrumente wie Zwischenrufe und andere Zwischenreaktionen (Beifall, Lachen, Heiterkeit) entwickelt, die dafür sorgen, dass im Parlament trotz der strengen Geschäftsordnung ein Schlagabtausch zwischen unterschiedlichen Abgeordneten stattfindet. Gerade der Zwischenruf ist deshalb ein "immer schon weithin akzeptiertes Element der parlamentarischen Debatte" (Burkhardt 2004, S. 2).

Zwischenrufe als Teil der Diskussionskultur

Bei Zwischenrufen handelt es sich um kurze Einwürfe von Abgeordneten im Plenum, die gerade kein Rederecht haben, aber trotzdem eine Meinungsäußerung zum Redner oder der Rednerin, seiner oder ihrer Rede oder auch anderen Beteiligten abgeben wollen. Abgeordnete nutzen diese Zwischenrufe insbesondere, um Vertreterinnen und Vertreter konkurrierender Fraktionen zu kritisieren und aus dem Konzept zu bringen oder um Rednerinnen und Redner der eigenen Fraktion zu unterstützen.

Zwischenrufe sind damit ein Ausdruck einer spezifisch parlamentarischen Diskussionskultur. Zu diesen finden sich allerdings keine Regelungen in der Geschäftsordnung des baden-württembergischen Landtags, weshalb sie folglich eigentlich nicht vorgesehen sind. In anderen Landesparlamenten ist dies ebenfalls zu beobachten. In den Parlamenten sollte also nur die Person sprechen, die von der Sitzungsleitung das Rederecht erhalten hat. Somit sind Zwischenrufe eigentlich nicht erwünscht, gelten im Parlament jedoch als "gewohnheitsrechtlich zulässig" (Hitzler 1990, S. 622).

Sofern Zwischenrufe keine beleidigenden Äußerungen enthalten, gehen die Parlamentspräsidentinnen und Parlamentspräsidenten nicht gegen sie vor, sie werden allerdings in die Protokolle der Plenarsitzungen aufgenommen. Rüdiger Kipke definiert einen Zwischenruf deshalb als "durch Gewohnheit legitimierte Äußerungsform im politisch-parlamentarischen Diskurs, die eine Ausnahme zu dem Grundsatz darstellt, dass niemand ohne ausdrückliche Worterteilung durch den Präsidenten im Plenum reden darf" (Kipke 1995, 107).

Adressaten von Zwischenrufen

Ein Zwischenruf kann ganz unterschiedliche Adressatinnen und Adressaten haben: Entweder kann er sich auf den aktuellen Redner oder die aktuelle Rednerin bzw. seine oder ihre Fraktion und deren Anhängerinnen und Anhänger beziehen, oder aber die Parlamentspräsidentin oder der Parlamentspräsident sowie andere im Landtag anwesende Abgeordnete und Fraktionen sind Ziel eines solchen Einwurfs.

Und auch die Öffentlichkeit außerhalb des Plenarsaals und damit die Wählerschaft kann adressiert werden. Hintergrund der Adressierung der Öffentlichkeit ist die zu beobachtende Entwicklung, dass Plenardebatten wie auch andere politische Ereignisse immer stärker inszeniert werden, um mediale Aufmerksamkeit und Medienberichterstattung zu generieren. Da Massenmedien eine zentrale Rolle bei der Vermittlung von Politik an die Wählerinnen und Wähler spielen, ist eine Anpassung der Abgeordneten an die Medienlogik ein erkennbares strategisches Verhalten, weshalb man von einer Mediatisierung des Auftretens und Handelns der Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Plenum sprechen kann. Kurz gesagt wollen sie Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Hierzu sind Zwischenrufe, die beliebig häufig eingesetzt werden können und keiner großen Anstrengung bedürfen, gut geeignet.

Auch die im Stuttgarter Landtag beobachteten Weigerungen der Abgeordneten Stefan Räpple (AfD), Wolfgang Gedeon (fraktionslos) und Heinrich Fiechtner (fraktionslos), nach ihrem Sitzungsausschluss den Plenarsaal zu verlassen, die zu einem Polizeieinsatz im Parlament führten, können vor diesem Hintergrund als bewusst gewählte Strategie interpretiert werden, um noch mehr mediale Präsenz und damit Berichterstattung zu generieren.

Funktionen von Zwischenrufen

Zwischenrufe haben je nach Adressat ganz unterschiedliche Funktionen. Beziehen sie sich auf die Rednerin bzw. den Redner, dann hat dies meist das Ziel, diese bzw. diesen zu verunsichern und aus dem Konzept zu bringen. Diese Taktik ist vor allem dann wahrscheinlich, wenn es sich um Rednerinnen und Redner einer anderen Fraktion handelt.

Bei Rednerinnen und Rednern der eigenen Fraktion können diese mithilfe von Zwischenrufen bestärkt und unterstützt werden Plenardebatten ähneln damit sportlichen Wettkämpfen, bei denen die Zwischenrufer Mitglieder unterschiedlicher Fankurven sind, "die ihre Mannschaft anfeuern und den Gegner schmähen" (Kipke 1995, S. 110).

Abgeordnete können Zwischenrufe zusätzlich für ihre persönlichen Zwecke und ihre Selbstdarstellung nutzen, beispielsweise um sich als kompetente, schlagfertige und schnelle Zuhörerinnen und Zuhörer zu präsentieren, oder um sich in der eigenen Fraktion als geeignete Rednerin bzw. geeigneter Redner zu empfehlen.

Außerdem können Zwischenrufe den eher monotonen Parlamentsalltag auflockern und politische Debatten im Plenum emotionalisieren.

Weitere Reaktionen wie Beifall, Lachen oder Heiterkeit

Neben Zwischenrufen können Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch andere Zwischenreaktionen wie Beifall, Lachen und Heiterkeit nutzen, um andere Abgeordnete zu unterstützen oder zu diskreditieren. Mittels Beifalls oder Heiterkeit kann von den Abgeordneten im Plenum Zustimmung signalisiert werden. Mithilfe von Lachen, das die Parlamentsstenografen bei hämischem oder abfälligem Lachen notieren, dagegen Geringschätzung und Kritik.

Die Reaktionen der Abgeordneten im Parlament erfüllen also unterschiedliche Funktionen. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass hinter dem Verhalten der Parlamentarierinnen und Parlamentarier meist eine Strategie steckt, um den politischen Konkurrenten zu schwächen, die eigene Fraktion zu stärken oder auch um mediale Aufmerksamkeit zu erreichen und damit den politischen Wettbewerb zu gestalten. Für die Diskussionskultur im Parlament sind Zwischenrufe und Zwischenreaktionen deshalb hilfreiche Indikatoren.

Nach oben

Methodische Vorgehensweise der Studie

Die Ergebnisse unserer Studie basieren auf zwei Inhaltsanalysen. Zunächst untersuchten wir mithilfe einer automatisierten Analyse das Vorkommen von Zwischenrufen sowie der Zwischenreaktionen Beifall, Lachen und Heiterkeit in den Plenarprotokollen des baden-württembergischen Landtags. Damit wir die Nutzung von Zwischenreaktionen vor und nach Einzug der AfD vergleichen konnten, wurden alle Plenarprotokolle der 15. Legislaturperiode und die bis zum Zeitpunkt der Analyse veröffentlichten Plenarprotokolle der 16. Legislaturperiode (konkret: bis zur 68. Plenarsitzung) berücksichtigt.

Zusätzlich analysierten wir eine Auswahl von wortwörtlich protokollierten Zwischenrufen der Fraktionen mithilfe einer manuellen quantitativen Inhaltsanalyse detaillierter. Auch hier verglichen wir Plenarprotokolle aus der aktuellen Legislaturperiode (LP 16) und der vorherigen Legislaturperiode (LP 15). Die Wahl fiel dabei auf Protokolle zu aktuellen Debatten. Diese können von allen Fraktionen des Landtages beantragt werden und dienen dem Zweck, aktuelle und für die Allgemeinheit relevante politische Fragen zu diskutieren. Pro Legislaturperiode wählten wir zufällig jeweils zehn solcher Diskurse aus und analysierten alle 1897 Zwischenrufe, die in den Protokollen notiert waren. Der Vorteil von aktuellen Debatten für unsere Studie ist, dass zu Beginn jeweils eine Sprecherin bzw. ein Sprecher aller im Landtag vertretenen Fraktionen zu Wort kommt und den Standpunkt der jeweiligen Fraktion darlegt, bevor Regierungsvertreterinnen und -vertreter sich dazu erklären können. Die Redezeit aller Rednerinnen und Redner beträgt dabei nach der Geschäftsordnung des baden-württembergischen Landtags im Normalfall fünf Minuten (Landtag von Baden-Württem¬berg 2019a). In diesem Format stellt folglich jede Fraktion einen Redner bzw. eine Rednerin. Damit können alle möglichen Parteikonstellationen von Zwischenrufen analysiert werden.

Nach oben

Ergebnisse der Analysen

Unsere Analysen zeigen, dass die Fraktionen im Stuttgarter Landtag Zwischenreaktionen bewusst einsetzen, um sich von anderen Fraktionen abzugrenzen oder diese zu unterstützen. Die Zuordnung zur Regierung oder zur Opposition ist dabei entscheidend bei der Frage, welche Fraktionen kritisiert bzw. unterstützt werden. Beim Beifall, beim positiven und negativen Lachen wie auch bei den Zwischenrufen kritisieren sich Oppositions- und Regierungsparteien jeweils in der Mehrheit gegenseitig und unterstützen dagegen den jeweiligen Oppositions- bzw. Regierungspartner in den meisten Fällen. Die Oppositionsparteien setzen hierbei besonders häufig auf kritische Zwischenrufe, um ihren Widerspruch gegenüber den Regierungsparteien zum Ausdruck zu bringen.

Ausnahme AfD

Nicht zu diesem Muster passen jedoch das Verhalten der AfD-Fraktion sowie das Verhalten gegenüber der AfD-Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode. Es sind keine Allianzen anderer Parteien zur AfD zu erkennen. Stattdessen wird die AfD von den anderen Fraktionen mithilfe verschiedener Mittel isoliert. So spenden erstens die anderen Fraktionen Rednerinnen und Rednern der AfD so gut wie keinen Beifall. Sie reagieren zweitens eigentlich nie mit Heiterkeit auf deren Redebeiträge. Drittens werden die Rednerinnen und Redner der AfD am stärksten von allen anderen Parteien in Zwischenrufen kritisiert und damit angegriffen. Und viertens werden die Zwischenrufe von AfD-Abgeordneten am häufigsten von den anderen Fraktionen ignoriert. Die AfD nimmt im baden-württembergischen Landtag im Vergleich zu den anderen Fraktionen folglich eine isolierte Position ein. Sie selbst wiederum verhält sich den anderen Fraktionen gegenüber meist sehr ablehnend. Dabei fällt beispielsweise auf, dass sie mit Abstand am häufigsten das Mittel des hämischen und abfälligen Lachens einsetzt, um Rednerinnen und Redner anderer Parteien lächerlich zu machen. Außerdem kritisiert die AfD in Zwischenrufen die anderen Fraktionen stärker als die anderen Fraktionen sich gegenseitig kritisieren.

Durch den Einzug der AfD in den baden-württembergischen Landtag hat sich das Verhalten der Fraktionen im Plenum folglich leicht verändert. Das stark abgrenzende Verhalten aller Fraktionen gegenüber einer anderen Fraktion konnte in der vorherigen Legislaturperiode, als die AfD noch nicht Mitglied des Landtags war, nicht identifiziert werden. Grüne, CDU, SPD und FDP grenzen sich durch ihr Verhalten im Parlament eindeutig von der AfD ab. Die AfD wiederum verhält sich den anderen Fraktionen gegenüber ebenfalls sehr abweisend, insbesondere gegenüber den Regierungsparteien Grüne und CDU sowie der SPD. Zusätzlich zu der immer noch existenten Konfliktlinie zwischen den beiden Regierungsparteien Grüne und CDU sowie den beiden Oppositionsparteien SPD und FDP tritt folglich eine weitere Konfliktlinie auf, die alle anderen Parteien der AfD gegenüberstellt.

Die Erkenntnisse unserer Studie weisen damit auf eine Frontenbildung zwischen der AfD und den anderen Fraktionen im Stuttgarter Landtag hin, die zu einer Polarisierung im Parlament und einer Emotionalisierung der Debatten im Plenum beiträgt. Auch die in den Plenarprotokollen notierten Zwischenrufe und Zwischenreaktionen weisen folglich darauf hin, dass sich die Debattenkultur im Stuttgarter Landtag in der aktuellen Legislaturperiode gewandelt hat.

Besondere Themen für Zwischenrufe

Interessant ist zusätzlich der Blick auf die Frage, bei welchen Themen die Fraktionen mit Zwischenrufen besonders aktiv waren. Für jede Debatte wurde das Hauptthema erfasst. Dabei konnten bis zu zwei Themen vergeben werden. In der 15. Legislaturperiode ist die CDU insbesondere beim Thema Stuttgart 21 und dem damit verbundenen Themenfeld Verkehr und Infrastruktur aktiv, ebenso bei der Sicherheitspolitik. Gerade beim stark umstrittenen Thema Stuttgart 21 trat die CDU – damals Oppositionspartei – als Gegenspielerin der Grünen auf. Die Sicherheitspolitik sieht die CDU hingegen als eines ihrer Kernthemen an. Diese thematische Positionierung sowie der Fokus der SPD auf das Thema Wirtschaft und Arbeit in der 15. Legislaturperiode überraschen aufgrund der Themenorientierungen der Parteien nicht.

Wenig erstaunlich ist, dass die AfD beim Thema Migration und Integration in der 16. Legislaturperiode am häufigsten dazwischenruft. Bei ihrem Kernthema ist die AfD besonders aktiv. Auch die Dominanz der AfD beim Thema Wohnungsbau ist in diesem Kontext zu sehen, da es sich hier um eine von der AfD beantragte Debatte mit dem Titel "Defizite der Wohnungsbaupolitik und politisches Handeln unter dem Einfluss der Masseneinwanderung und der allgemeinen Wohnungsnot in Baden-Württemberg" handelte. Drei Viertel der Zwischenrufe der AfD in diesen beiden Themenfeldern waren negativ. Die AfD zeigt in ihrem Zwischenrufverhalten folglich einen inhaltlichen Fokus auf Migrationsfragen.

Nach oben

Ausblick

Die in dieser Studie analysierten Zwischenrufe und Zwischenreaktionen zeigen also, dass im baden-württembergischen Landtag durch den Einzug der AfD zu der traditionellen Konfliktlinie zwischen Regierung und Opposition eine weitere Konfliktlinie getreten ist, nämlich zwischen der AfD und den anderen Fraktionen. Diese Frontenbildung sorgt unter anderem dafür, dass die Diskussionen im Parlament polarisierender, hitziger und emotionaler geworden sind.

Diese Studie kann jedoch nicht die Frage beantworten, ob die Skepsis und Abgrenzung gegenüber der AfD nur auf ihre inhaltliche Ausrichtung oder auch auf ihren Status als Parlamentsneuling zurückzuführen sind. Vergleiche mit den Reaktionen auf andere Neulinge in Parlamenten könnten hier aufschlussreich sein. Denn auch beim Einzug der Grünen in den Deutschen Bundestag in den 1980er Jahren oder der Republikaner in den baden-württembergischen Landtag Anfang der 1990er Jahre wurden Veränderungen in der politischen Diskussionskultur wahrgenommen.

Neben Analysen des Verhaltens von Abgeordneten im Parlament auf Grundlage von Plenarprotokollen wäre es außerdem interessant, Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu ihrem Verhalten im Parlament zu befragen. Auf diese Weise könnte man untersuchen, welchen Stellenwert Zwischenrufe und andere Zwischenreaktionen für die Fraktionen und Abgeordneten haben, welche Funktionen sie diesen zuschreiben und welcher Teil des Verhaltens im Plenum im Vorfeld in der Fraktion abgesprochen wird und damit einer strategischen Vorgehensweise folgt.

Auch die Frage, wie die Abgeordneten die Veränderungen der Diskussionskultur in der aktuellen Legislaturperiode im Parlament in Stuttgart wahrnehmen, könnte mithilfe von Befragungen von Politikerinnen und Politikern beantwortet werden. Bezüglich des kommunikativen Verhaltens von Parteien im Parlament besteht folglich noch reichlich Forschungsbedarf, auch um die Veränderung der Debattenkultur durch das Hinzukommen der AfD besser verstehen zu können.

Weiterführende Literatur

  • Burkhardt, Armin: Zwischen Monolog und Dialog. Zur Theorie, Typologie und Geschichte des Zwischenrufs im deutschen Parlamentarismus, Tübingen 2004.
  • Hensel, Alexander/Finkbeiner, Florian/Dudek, Philipp/Förster, Julika/Freckmann, Michael/Höhlich, Pauline: Die AfD vor der Bundestagswahl 2017. Vom Protest zur parlamentarischen Opposition. Eine Studie der Otto Brenner Stiftung, Göttingen 2017 (https://www.otto-brenner-stiftung.de/wissenschaftsportal/informationsseiten-zu-studien/studien-2017/die-afd-vor-der-bundestagswahl-2017).
  • Hitzler, Ronald: Die Politik des Zwischenrufs. Zu einer kleinen parlamentarischen Form, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Heft 4/1990, S. 619–630.
  • Kipke, Rüdiger: Der Zwischenruf – ein Instrument politisch-parlamentarischer Kommunikation?, in: Andreas Dörner/Ludgero Vogt (Hrsg.): Sprache des Parlaments und Semiotik der Demokratie. Studien zur politischen Kommunikation in der Moderne, Berlin 1995, S. 107–112.
  • Schneider, Gerd/Toyka-Seid, Christiane (2020): Das junge Politik-Lexikon, Bonn 2020 (https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-junge-politik-lexikon/198395/debatte).
  • Vögele, Catharina/Thams, Claudia (2019): Die isolierte Fraktion. Zwischenreaktionen, Zwischenrufe und die AfD im baden-württembergischen Landtag, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Heft 2/2019, S. 306–326.

Nach oben

Nach oben

Aufbereitung für das Netz: Dezember 2020, Internetredaktion der LpB BW

Cookieeinstellungen
X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen auf unseren Websites Cookies. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, eine komfortable Nutzung diese Website zu ermöglichen. Einige Cookies werden ggf. für den Abruf eingebetteter Dienste und Inhalte Dritter (z.B. YouTube) von den jeweiligen Anbietern vorausgesetzt und von diesen gesetzt. Gegebenenfalls werden in diesen Fällen auch personenbezogene Informationen an Dritte übertragen. Bitte entscheiden Sie, welche Kategorien Sie zulassen möchten.